Welche
Auflagen müssen Kojenvercharterer in den Kanaren erfüllen:
- die Yacht muss ein "certificado puerto base" haben
- der Kojenvercharterer
muss steuertechnisch beim Kanarischen Finanzamt registriert sein
- die Yacht benötigt
eine DUA
- benötigt wird die Genehmigung
von "Gobierno de Canarias, Transporte"
Cerificado Puerto Base:
Ist eine offizielle Bestätigung des auserwählten Heimathafens
auf den Kanaren. Nicht zwingend, daß dort der Crewwechsel ausgeübt
werden muss aber in der Regel muss für einen bestimmten Zeitraum
ein Liegeplatz fest gemietet werden. Die Konsequenz sind hohe Liegeplatzgebühren,
auch wenn das Schiff nicht vor Ort ist.
Finanzamt: Ohne eine kanarische Steuernummer ist die Aktivität "Kojencharter"
illegal!
DUA:
Bedeutet "Documento unico administrativo" und wird für
die Einfuhr der Yacht in den Kanaren benötigt. Die Yacht wird vorher
taxiert und auf diesen Betrag gilt es Steuern zu bezahlen.
Die Kanarischen Inseln genießen
innerhalb der EU und Spanien steuerliche Sonderrechte. Sie gehören, in
Bezug auf die Mehrwertsteuer Regelungen, nicht zum
Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.
Transporte:
Diese Behörde kontrolliert den korrekten Verlauf für die Aktivität
und erteilt die Erlaubnis sofern von weiteren Behörden, dem zukünftigen
Heimathafen etc. alle geforderten Dokumente Vorliegen.
Die Guardia Civil der Finanzabteilung besuchen die Marinas immer häufiger.
Die Verfolgung von Steuersündern hat sich in den letzten Jahren verschärft
und
jedes Jahr werden immer mehr Yachten an die "Kette" gelegt!
Erfüllt ein Anbieter nicht die Kanarischen Regularien kann ein
Segeltörn
sehr plötzlich enden!